Erhöhung Barrierefreiheit für PDFs

E-Books und PDFs sollten barrierefrei gestaltet sein. Wir unterstützen nicht nur bei der Erstellung barrierefreier PDFs, sondern optimieren auch bestehende PDF-Dateien aus der Backlist.
Veröffentlicht am 21. Dezember 2023

Spätestens wenn am 28. Juni 2025 das europäische Barrierefreiheitsgesetz in Kraft tritt, müssen digitale Lernmedien barrierefrei gestaltet sein – sodass blinde, seh- und lese behinderte Menschen sie ohne Abstriche mithilfe assistiver Technologien uneingeschränkt nutzen können. Obwohl der European Accessibility Act in der Schweiz nicht gilt, ist Barrierefreiheit – zumal im Bildungsbereich – wichtig. Denn auch nicht eingeschränkte Personen profitieren von der besseren Datenqualität barrierefreier Publikationen.

Barrierefreiheit bei PDFs

PDF-Dokumente sind weitverbreitet und garantieren ein immer gleiches Erscheinungsbild auf unterschiedlichen Endgeräten. Dies ist insbesondere für Lerninhalte von Vorteil. Idealerweise werden PDF-Dateien bereits von vornherein nach den Vorgaben der Barrierefreiheit erstellt. Dies erfordert jedoch vorgängig eine entsprechende Anpassung der verwendeten Satztemplates und Datenstrukturen. Das neuerliche Ausleiten von bereits vorhandenen Inhalten in PDF-Dokumente, mit dem Ziel, die Anforderungen der Barrierefreiheit zu erfüllen, ist in vielen Fällen organisatorisch und wirtschaftlich nicht möglich.

Damit bereits vorhandene Print-PDF-Dateien auch den neuen Anforderungen entsprechen, bieten wir die nachträgliche Optimierung an. Die wichtigsten Arbeitsschritte sind in folgender, nicht abschliessender Liste aufgeführt:

  • Metadaten des PDFs ergänzen (Autorenname, Beschreibung, Spracheinstellung für die Screenreader usw.)
  • Auszeichnen der Titelstrukturen mit den h-Tags (h1, h2, h3 usw.) sowie die restlichen Textelemente wie der Grundtext als Paragraf (p-Tag) oder auch Listen, Formulare und Tabellen
  • Logische Lesereihenfolge erstellen
  • Links verknüpfen für eine bessere Navigation (URLs und Querverweise)
  • Alternativtexte erstellen

Natürlich bieten wir nicht nur die Umsetzung der technischen Barrierefreiheit an, sondern wir prüfen bei Bedarf auch auf Farbkontraste und Lesbarkeit der Schrift, damit Sie ihre zukünftigen Publikationen auch in dieser Hinsicht verbessern können.

Gute Alternativtexte sind ein Muss

Ein Screenreader kann Bilder, Grafiken und Symbole korrekt vorlesen, indem er einen Alternativtext (Alt-Text) verwendet. Dabei ist es wichtig, dass der Text das Element aussagekräftig beschreibt, sodass die sehbehinderte Person wirklich versteht, worum es sich dabei handelt. In diesem Fall ist redaktionelle Arbeit erforderlich, oder Sie können sich von uns unterstützen lassen. Wir bieten KI-gestützte Alternativtexterzeugung an, mit oder ohne redaktionelle Bearbeitung.

Selten ist ein digitales Dokument hundertprozentig barrierefrei. Neben technischen Aspekten spielen auch inhaltliche und konzeptionelle Fragen eine wesentliche Rolle. Doch durch die aufgeführten Arbeitsschritte stellen wir sicher, dass die Dokumente einerseits mithilfe assistiver Technologien wie Screenreader und Braillezeilen zugänglich werden und andererseits die wesentlichen Anforderungen an barrierefreie Dokumente erfüllen.